Azvision.az berichtet unter Bezugnahme auf das Ministerkabinett.
Gemäß der Neuerung können Bürger der folgenden Länder und anderer Länder mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern sowie Staatenlose nur mit einem COVID-19-Pass (vollständige Impfung gegen COVID-19 oder Genesung) in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen von COVID-19) auf der Grundlage eines Dokuments, das das Bestehen der Immunität bestätigt) und eines Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 bestätigt, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug und ohne die Republik Aserbaidschan zu verlassen, ohne dass eine PCR-Test auf COVID-19:
Republik Argentinien;
Union von Australien;
Die Bundesrepublik Brasilien;
Brunei Darussalam;
Die Republik Südkorea;
Republik Chile;
Republik Ecuador;
Königreich von Kambodscha;
Republik Costa Rica;
Republik Kuba;
Der Staat Kuwait;
Republik Kasachstan;
Republik Malediven;
Vereinigte Staaten von Mexiko;
Königreich Marokko;
Mongolei;
Montenegro;
Königreich Norwegen;
Sultanat Oman;
Republik Panama;
El Salvador;
Östliche Republik Uruguay;
Neuseeland.
In Fällen, in denen die in diesem Beschluss genannte COVID-19-Passanforderung festgelegt ist, müssen Personen mit einer Kontraindikation für den COVID-19-Impfstoff eine Kontraindikationsbescheinigung vorlegen.
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