Staatlicher Migrationsdienst Aserbaidschans appelliert an Ausländer und Staatenlose

  01 November 2021    Gelesen: 506
 Staatlicher Migrationsdienst Aserbaidschans appelliert an Ausländer und Staatenlose

Der aserbaidschanische staatliche Migrationsdienst hat im Zusammenhang mit der Verlängerung des speziellen Quarantäneregimes in Aserbaidschan an Ausländer und Staatenlose appelliert, die sich vorübergehend im Land aufhalten und aufhalten, berichtet AzVision.az.

Die Geltungsdauer des besonderen Quarantäneregimes im Land wurde durch Beschluss des Ministerkabinetts bis zum 1. Januar 2022 um 06:00 Uhr (GMT+4) verlängert.

Während des Berichtszeitraums wird die Aktivität des Dienstes gemäß den geltenden Regeln (https://www.migration.gov.az/en/news_detail/14740) durchgeführt.

Während der Quarantänezeit (012) wird das Call Center 919 des Dienstes mit einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitern und in einem eingeschränkten Modus an Wochenenden (6. und 7. November, 13. und 14. November, 20. und 21., 27. und 28. Dezember, 4. und 5. 11 und 12, 18 und 19, 25 und 26).

Der aserbaidschanische Staatliche Migrationsdienst möchte noch einmal daran erinnern, dass der Aufenthalt von Ausländern (die die entsprechende staatliche Gebühr bezahlt haben) im Land, deren vorübergehende Aufenthaltsdauer um bis zu 60 Tage (Visumfrist oder 90 Tage) verlängert wurde, ist ohne zusätzlichen Antrag und Zahlung einer staatlichen Gebühr als legal angesehen werden, bis die Bewegungsbeschränkungen an der Staatsgrenze aufgehoben werden.


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