Die Materialien des Strafverfahrens wurden dem Gandscha Gericht für schwere Verbrechen zur Prüfung vorgelegt.
Es wird berichtet, dass das Strafverfahren in das Verfahren von Richter Elmin Rustamov überführt wurde.
Früher wurde es berichtet, dass beide Bürger Armeniens nach der Kunst angeklagt werden. 214.2.3 (Terrorismus, der unter Verwendung von Schusswaffen und als Waffen verwendeten Gegenständen begangen wird) des Strafgesetzbuches von Aserbaidschan.
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