"Der Fahrdienstleiter hat, als er seinen ersten Irrtum bemerkte, einen ersten Warn-Funkspruch an die beiden Lokführer schicken wollen", so Herrmann. "Er hat - möglicherweise aus Aufregung - jedoch die falsche Taste gedrückt. Der Funkspruch ging an die Fahrdienstleiter in der näheren Umgebung. Die haben sich daraufhin bei ihm gemeldet. Daraufhin schickte der Fahrdienstleiter einen zweiten Funkspruch an die Lokführer. Diesmal drückte er die richtige Taste, aber da war es schon zu spät."
Hermann weiter: "Wäre der erste Funkspruch bei den Lokführern angekommen, hätte das Unglück womöglich noch verhindert werden können. Das ist ganz besonders tragisch." Nun laufe es auf eine Anklage des Fahrdienstleiters wegen fahrlässiger Tötung hinaus. "Es sind mittlerweile auch alle technischen Defekte ausgeschlossen: Die Züge waren technisch völlig in Ordnung, inklusive der Bremsen. Das Funknetz hat funktioniert, ebenso alle Stellwerk-Funktionen."
Bei dem Frontalzusammenstoß zweier Regionalzüge auf der Strecke von Holzkirchen nach Rosenheim waren am 9. Februar elf Menschen ums Leben gekommen und 85 Passagiere teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Bahnunglück gilt als eines der schwersten in der Geschichte der Bundesrepublik.
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