Das entsprechende Dekret wurde von Premierminister Ali Asadov unterzeichnet.
Artikel 2.2 des Gesetzes der Republik Aserbaidschan "Über die kulturelle Hauptstadt Aserbaidschans – Stadt Schuscha" sieht die Festlegung der Grenzen der Schutzzone in den an die Verwaltungsgrenze der Stadt Schuscha angrenzenden und damit verbundenen Gebieten im Bereich Naturlandschaft, Geschichte, Kultur oder Wirtschaft vor.
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