Das Ministerkabinett hat beschlossen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um einige Beschränkungen der besonderen Quarantäneregelung aufzuheben.
In der Entscheidung wurde Folgendes festgestellt:
Ab dem 13. Dezember 2021 werden die Einrichtungen mit Badedienstleistungen wiederhergestellt.
Die öffentliche Gastronomie darf vom 31. Dezember 2021, 00:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 02:00 Uhr, betrieben werden.
Festliche Zeremonien an den Orten, an denen Neujahrsfeiern stattfinden, sollten gemäß den für sie geltenden Regeln, Anforderungen und Richtlinien organisiert werden. Diese Anforderungen sind:
- Die Gesamtzahl der Gäste bei den Feierlichkeiten sollte 150 (einhundertfünfzig) nicht überschreiten und die Kapazität der Gäste in jedem Saal sollte unter Berücksichtigung der Fläche des Veranstaltungsortes bestimmt werden;
- Alle Gäste ab 18 Jahren, die an Feierlichkeiten mit bis zu 150 Personen teilnehmen, müssen mindestens 2 Dosen gegen COVID-19 geimpft sein. Sie müssen über ein Immunitätszertifikat gegen COVID-19 oder eine Kontraindikationsbescheinigung für eine Impfung gegen COVID-19 verfügen und benötigen keinen persönlichen Atemschutz für die Gäste, die an den Feierlichkeiten teilnehmen;
- Das Tragen von medizinischen Masken, Handschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung durch das Personal des Festivals (außer Musikern) ist obligatorisch;
Festliche Zeremonien, die gegen diese Auflagen verstoßen, sind verboten.
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