Gemäß der Verordnung ist es erforderlich, das "Memorandum of Understanding zwischen dem aserbaidschanischen Wirtschaftsministerium und dem kroatischen Finanzministerium über den Informationsaustausch und die Unterstützung bei der Erlangung von Steuerforderungen" zu genehmigen, das am 20. Oktober 2021 in der Stadt Baku unterzeichnet wurde.
Nach Inkrafttreten der in Teil 1 dieser Verordnung genannten Absichtserklärung muss das aserbaidschanische Wirtschaftsministerium die Bestimmungen der Verordnung umsetzen.
Für das Inkrafttreten des Memorandum of Understanding ist es erforderlich, der kroatischen Regierung eine Mitteilung über die Erfüllung der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren durch das aserbaidschanische Außenministerium zu übermitteln.
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