Aserbaidschanisches Außenministerium benennt Grundprinzipien zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien

  14 März 2022    Gelesen: 662
  Aserbaidschanisches Außenministerium benennt Grundprinzipien zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien

Das aserbaidschanische Außenministerium hat fünf Grundprinzipien für die Normalisierung der Beziehungen zu Armenien benannt, berichtet AzVision.az unter Berufung auf den Pressedienst des aserbaidschanischen Außenministeriums.

„Während seiner Rede auf dem Diplomatieforum von Antalya sprach Außenminister Dscheyhun Bayramov über die Friedensbemühungen Aserbaidschans in der Zeit nach dem Konflikt. Es wurde festgestellt, dass trotz der von unserem Land unternommenen Schritte zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Aserbaidschan und Armenien und der Erklärungen auf höchster Ebene über unsere Bereitschaft, ein Friedensabkommen mit diesem Land zu unterzeichnen, hat Armenien in der vergangenen Zeit keine Antwort gegeben. Wie berichtet, wurde Armenien vor einigen Tagen von den Vermittlern als nächster Schritt der Vorschlag Aserbaidschans zu den Grundprinzipien für die Aufnahme der Beziehungen zwischen den beiden Ländern vorgelegt, sagte die Leiterin des Pressedienstes des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan, Leyla Abdullayeva.

Es spiegelt die folgenden fünf Grundprinzipien für die Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern wider:

- Gegenseitige Anerkennung der Achtung der Souveränität, territorialen Integrität, Unverletzlichkeit international anerkannter Grenzen und politischer Unabhängigkeit voneinander;

- Gegenseitige Bestätigung des Fehlens von Gebietsansprüchen gegeneinander und Übernahme rechtlich bindender Verpflichtungen, solche Ansprüche künftig nicht mehr geltend zu machen;

- Verpflichtung, in ihren zwischenstaatlichen Beziehungen die gegenseitige Sicherheit, die Androhung oder Anwendung von Gewalt sowohl gegen die politische Unabhängigkeit als auch gegen die territoriale Integrität und auf andere Weise, die mit den Zielen der UN-Charta unvereinbar ist, zu unterlassen;

- Abgrenzung der Staatsgrenze und Aufnahme der diplomatischen Beziehungen;

- Entsperrung des Transports und anderer Kommunikationen, ggf. Aufbau anderer Kommunikationen und Aufbau einer Zusammenarbeit in anderen Bereichen von gemeinsamem Interesse.

„Wir möchten darauf hinweisen, dass die beiden Länder ein bilaterales Friedensabkommen auf der Grundlage der oben genannten Prinzipien schließen können, indem sie intensive, substanzielle und ergebnisorientierte Verhandlungen führen“, fügte Abdullayeva hinzu.


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