Gemäß dem Dekret wurde die oben genannte Vereinbarung, die am 20. April 2022 in Baku unterzeichnet wurde, genehmigt.
Das aserbaidschanische Landwirtschaftsministerium wurde beauftragt, die Umsetzung der in Teil 1 dieses Dekrets festgelegten Bestimmungen des Abkommens nach dessen Inkrafttreten sicherzustellen.
Das Außenministerium Aserbaidschans wird die Regierung Kirgisistans über die Umsetzung der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren informieren.
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