Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen

  05 April 2016    Gelesen: 871
Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegenüber Sieglinde Baumert zurückgezogen. Sie ist somit frei. Seit 2013 verweigert die Thüringerin das Zahlen des Rundfunkbeitrags von ARD und ZDF.
Die Gebührenverweigerin Sieglinde Baumert hat Montagabend die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verlassen. Allerdings nicht, weil die 46-Jährige die geforderte Vermögensauskunft unterzeichnet hat. Vielmehr wurde sie nach 61 Tagen Erzwingungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat.

"Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der "WeltN24".

"Ich vin völlig überrascht", sagte Baumert, "die Wärterinnen haben zu mir gesagt: `Wir lassen Sie ja nicht gerne gehen, aber Sie sind jetzt frei´". Von dem Medienrummel sei sie vollkommen überwältigt: "Ich hätte nie gedacht, dass mein Fall so hohe Wellen schlägt".

Gebührengegner solidarisierten sich mit Baumert

Sieglinde Baumert hatte seit 2013 keine Gebühren mehr gezahlt, weil sie diese im Grunde für verfassungswidrig hält. Pfändungen blieben erfolglos, eine Vermögensauskunft unterschrieb sie nie. Daraufhin verhängte das Amtsgericht im September 2015 auf Antrag des MDR einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensabgabe.

"Normalerweise knicken die Schuldner dann ein", berichtet Burschel aus seiner Praxis. Doch Sieglinde Baumert ging ihren Weg des Protestes weiter, wurde verhaftet und und befand sich seit dem 4. Februar 2016 in Erzwingungshaft in Cheminitz.

Nachdem die "Welt" über ihren Fall berichtet hatte und andere Medien dies aufgegriffen hatten, solidarisierten sich Hunderte Gebührengegner in den sozialen Netzwerken mit der Thüringerin. Burschel erklärte zum weiteren Vorgehen: "Der MDR kann nun 30 Jahre lang versuchen, sein Geld anderweitig einzutreiben."

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