„Panama Papers“: Kanzlei Mossack Fonseca erstattet Anzeige gegen unbekannte Hacker

  06 April 2016    Gelesen: 916
„Panama Papers“: Kanzlei Mossack Fonseca erstattet Anzeige gegen unbekannte Hacker
Die so genannten „Panama Papers“ könnten sich juristisch als Bumerang entpuppen. Die Kanzlei Mossack Fonsecca erstattete Anzeige nach einem Hackerangriff. Diese hätten als Einzige gegen geltende Gesetze verstoßen, so die Anwälte.
Die von den Medien als spektakuläre Enthüllung angepriesenen „Panama Papers“, die vermeintliche oder tatsächliche Verbindungen von Politikern, Sportlern, Managern und anderen Prominenten zu dubiosen Briefkastenfirmen offenlegen sollten, könnten sich als Luftnummer entpuppen.

Neben bis dato noch fehlenden Hinweisen auf einen illegalen Charakter der offengelegten Transaktionen könnten nun auch Beweisverwertungsverbote greifen, da die Unterlagen auf rechtswidrige Weise erlangt worden sein sollen. Die betroffene Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, von der die so genannten „Panama Papers“ stammen sollen, hat Strafanzeige gestellt, weil sie im Vorfeld der Veröffentlichungen zum Opfer eines Hackerangriffs geworden sei. Die bis dato mehr als elf Millionen Dokumente, um die es sich dabei handeln soll, seien auf Grund eines Angriffs von außen erbeutet worden.

Der Mitbegründer der Kanzlei, Ramon Fonseca, erklärte, sein Unternehmen habe gegen keine Gesetze verstoßen. Die Briefkastenfirmen seien auf legale Weise gegründet und im Einklang mit den geltenden Gesetzen geführt worden. Mit Steuerhinterziehung oder Geldwäsche habe die Geschäftstätigkeit nichts zu tun.

Es seien keine Dokumente vernichtet worden, allerdings hätten Medien den Inhalt illegal erlangter E-Mails in einer aus dem Zusammenhang gerissenen Art und Weise kolportiert. Mit dem isländischen Premierminister Sigmundur David Gunnlaugsson hat bislang ein Politiker auf Grund der Veröffentlichungen seinen Rücktritt erklärt.

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