Neben bis dato noch fehlenden Hinweisen auf einen illegalen Charakter der offengelegten Transaktionen könnten nun auch Beweisverwertungsverbote greifen, da die Unterlagen auf rechtswidrige Weise erlangt worden sein sollen. Die betroffene Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, von der die so genannten „Panama Papers“ stammen sollen, hat Strafanzeige gestellt, weil sie im Vorfeld der Veröffentlichungen zum Opfer eines Hackerangriffs geworden sei. Die bis dato mehr als elf Millionen Dokumente, um die es sich dabei handeln soll, seien auf Grund eines Angriffs von außen erbeutet worden.
Der Mitbegründer der Kanzlei, Ramon Fonseca, erklärte, sein Unternehmen habe gegen keine Gesetze verstoßen. Die Briefkastenfirmen seien auf legale Weise gegründet und im Einklang mit den geltenden Gesetzen geführt worden. Mit Steuerhinterziehung oder Geldwäsche habe die Geschäftstätigkeit nichts zu tun.
Es seien keine Dokumente vernichtet worden, allerdings hätten Medien den Inhalt illegal erlangter E-Mails in einer aus dem Zusammenhang gerissenen Art und Weise kolportiert. Mit dem isländischen Premierminister Sigmundur David Gunnlaugsson hat bislang ein Politiker auf Grund der Veröffentlichungen seinen Rücktritt erklärt.
Tags: