Freiern drohen lange Strafen

  06 April 2016    Gelesen: 704
Freiern drohen lange Strafen
Ist Deutschland das "Bordell Europas"? Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will, soll dies ändern - mit harten Strafen für Freier von Zwangsprostituierten. Doch Frauenrechtler bleiben skeptisch.
Bundesjustizminister Heiko Maas hält ein Verbot der Prostitution wie etwa in Schweden für keine gute Idee. Der SPD-Politiker sagte in der ARD, das würde dazu führen, dass die Prostitution "völlig in die Illegalität gedrängt wird. Und das wird sich zum Nachteil aller Prostituierten auswirken." Stattdessen wolle die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf, den an diesem Mittwoch das Kabinett verabschiedet, die Strukturen für Ausbeutung und Zwangsprostitution trockenlegen. Freier von Zwangsprostituierten müssen demnach künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.

Frauenrechtlern geht der Entwurf nicht weit genug. Die Stuttgarter Sozialarbeiterin Sabine Constabel sagte ebenfalls in der ARD, Deutschland werde weiter "das Bordell Europas" bleiben. So wäre eine Altersgrenze für Prostituierte von 21 Jahren sinnvoll gewesen, da vor allem jüngere Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen würden. "Aber die SPD hat das vom Tisch gewischt", beklagte Constabel.

Maas verspricht sich von dem Gesetz gegen Zwangsprostitution eine Abschreckungswirkung für Freier. "Wir treffen als Staat eine Grundentscheidung, dass wir so was nicht akzeptieren und auch nicht tolerieren, und dass wir mit den strafrechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, dagegen vorgehen. Das muss jeder wissen, der sich darauf einlässt." Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren.

Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen Menschenhandel und Zwangsprostitution härter bestraft werden. Freier machen sich damit in Zukunft strafbar, wenn sie etwa die Zwangslage oder Hilflosigkeit einer Person ausnutzen. Zuhältern von Zwangsprostituierten können demnach bis zu zehn Jahren Strafe drohen. Der Freier kann allerdings straffrei ausgehen, wenn er die Zwangsprostitution anzeigt. Erst im März hatte das Kabinett ein Prostitutionsschutzgesetz beschlossen, das die geplante Strafrechtsänderung nun ergänzen soll.

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