Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit

  14 November 2022    Gelesen: 663
 Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit

Die Gaspreisbremse greift wohl frühestens Anfang Februar. Die Bundesregierung will Gas- und Fernwärmekunden aber früher entlasten. Der Bundesrat gibt nun grünes Licht für die geplante Soforthilfe. Auch bei der Preisbremse soll bald Klarheit herrschen.

Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Mieter haben oft keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Versorger, sondern die Vermieter sind Kunden - sie sollen die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte, es sei eine "ganz wichtige Nachricht" für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. "Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe." Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.

Quelle: ntv.de, chl/dpa


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