EU verbietet Konzern-Abverkauf an China

  28 November 2022    Gelesen: 722
EU verbietet Konzern-Abverkauf an China

Der Einstieg der chinesischen Reederei Cosco in den Hamburger Hafen hat in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Die EU beschließt nun ein Gesetz, das Drittstaaten die Übernahme von europäischen Unternehmen erschwert. Besonders ausländische Staatskonzerne sollen nicht mehr zum Zuge kommen.

Die europäische Wirtschaft wird künftig strikter vor wettbewerbsverzerrender Konkurrenz aus Ländern wie China geschützt. Die EU-Staaten haben ein entsprechendes Gesetz angenommen, wie die tschechische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Tschechien hat derzeit den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern. Die EU-Verordnung schafft die Möglichkeit, staatlich subventionierten Unternehmen aus Drittstaaten die Übernahme von Firmen aus der EU zu untersagen. Zudem können mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Vor größeren Übernahmen oder Fusionen müssen Unternehmen demzufolge künftig offenlegen, ob sie in den vergangenen Jahren Subventionen in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro erhalten haben. Betroffen sind alle Übernahmen von Unternehmen mit einem EU-Umsatz von 500 Millionen Euro oder mehr. Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge müssen Subventionen ab einem Auftragsvolumen von 250 Millionen Euro offengelegt werden.

Auch Prüfungen unterhalb der Schwelle

Darüber hinaus erhalten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission die Möglichkeit, künftig auf eigene Initiative auch Übernahmen und Auftragsvergaben unterhalb der Grenzwerte zu untersuchen. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln zu Meldepflichten halten, können mit Geldbußen bestraft werden.

In Deutschland sind Investitionen chinesischer Firmen umstritten. Viel Aufsehen erregte zuletzt die Beteiligung des chinesischen Konzerns Cosco an einem Terminal im Hamburger Hafen. Bundeskanzler Olaf Scholz setzte einen abgespeckten Einstieg des chinesischen Staatsreeders gegen massiven Widerstand mehrerer Ministerien durch.

Da das EU-Parlament der Verordnung ebenfalls schon zugestimmt hatte, ist der Weg nun endgültig frei. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Grundlage für das Gesetz war ein Vorschlag, den die Europäische Kommission im Mai 2021 vorgestellt hatte.

Quelle: ntv.de, mau/dpa


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