Terrorabwehr: Regierung erwägt Einsatz der Bundeswehr im Inneren

  12 April 2016    Gelesen: 632
Terrorabwehr: Regierung erwägt Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Die Regierung will die Bundeswehr offenbar auch im Inneren in Marsch setzen. Laut einem Zeitungsbericht könnten Soldaten künftig zur Terrorabwehr abkommandiert werden.
Die Bundeswehr ist zur Verteidigung gegen Angriffe von außen da. Im Inland setzt ihr das Grundgesetz enge Grenzen - diese Grenzen könnten jetzt aufgeweicht werden. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" erwägt die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Armee im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr.

Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im "Fall des inneren Notstandes" einsetzen, wie die "Süddeutsche" aus dem Entwurf des Weißbuches zitiert. "Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen." In dem Entwurf, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.

Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende Grundgesetzänderung - für die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig wäre. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.

SPD bleibt skeptisch

Am Montag hatte die CDU/CSU-Fraktion auf einer Klausursitzung in Berlin über Grundlagen zu einem künftigen Bundeswehreinsatz im Inneren beraten. Das berichtete die "Bild"-Zeitung. "Den vollkommen neuen Herausforderungen müssen wir auch im Inneren entgegentreten", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union Henning Otte dem Blatt. "Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren darf kein Tabu mehr sein."

In der SPD treffen die Forderungen auf Skepsis. "Die Durchsetzung der staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei entsprechend aufzustocken.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise.

Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind - scharf debattiert wurde zuletzt über einen Bundeswehreinsatz im Inneren zur Terrorabwehr nach den verheerenden islamistischen Anschlägen in Paris im November.

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