Bundeswehr bald auch im Inland im Einsatz?

  12 April 2016    Gelesen: 988
Bundeswehr bald auch im Inland im Einsatz?
Bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen und ein paar anderen, sehr genau abgesteckten Ausnahmefällen darf die Bundeswehr im Inland ran. Unionspolitiker fordern aufgrund von anhaltender Terrorgefahr schon länger eine Grundgesetzänderung.
Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.

In der SPD treffen die Forderungen auf Skepsis. "Die Durchsetzung der staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei entsprechend aufzustocken.

Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im "Fall des inneren Notstandes" einsetzen. "Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen", heißt es allerdings in dem Weißbuch. In dem Entwurf, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.

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