AzVision teilt mit, dass Richter Fahmin Humbatov heute das Verfahren am Sumgayit-Gericht für schwere Verbrechen leiten wird.
Es sei darauf hingewiesen, dass armenische Staatsbürger Armeniens – Ovagimyan Arutyun Yurikovich und Kazaryan Karen Ashotovich, eine Gruppe von Personen, die sich im Voraus mit anderen verschworen hatten – am 26. Mai dieses Jahres gegen 19:00 Uhr mit illegal erworbenem Geld die geschützte Staatsgrenze Aserbaidschans betraten Schusswaffen und Munition. Die Drohungen des Staatsgrenzdienstes, in unserem Land einen Terrorakt zu begehen, indem er Gewalt gegen das dienende Militärpersonal des Zangilan-Grenzkommandos anwendet und Schusswaffen und Munition in das Dorf Razdara im Bezirk Zangilan schmuggelt, indem er Schusswaffen und Munition schmuggelt Munition nach Razdara im Bezirk Zangilan in Aserbaidschan. Es besteht der begründete Verdacht, dass sich die Militäreinheit Aserbaidschans, die die Staatsgrenze bewacht, im Dorf befindet
Während der Untersuchung wurde auch festgestellt, dass bei der Festnahme der genannten Mitglieder der armenischen Sabotagegruppe, die vom Militärpersonal unserer Armee entschieden am Angriff gehindert wurden und zu fliehen versuchten, Ovagimyan Arutyun Yurikovich von Ovagimyan Arutyun Yurikovich mitgenommen wurde 1 Schusswaffe Modell „Kalaschnikow“ und 10 5 1 Kamm mit Kampfpatronen Kaliber 45 mm wurden mitgenommen.
Ovagimyan Arutyun Yurikovich und Kazaryan Karen Ashotovich werden wegen 206.3.2 des Strafgesetzbuches (Schmuggel von Schusswaffen und Munition durch eine Gruppe vorab verschworener Personen), 214.2.1, 214.2.3 (wenn Terrorismus unter Verwendung von Schusswaffen begangen wird) angeklagt durch eine vorab konspirierte Gruppe von Personen), 228.2.1 (illegaler Erwerb, Transport oder Lagerung von Schusswaffen durch eine Gruppe von Personen, die im Voraus zusammengearbeitet haben), 283.2.1 (Handlungen, die eindeutig darauf abzielen, durch Gewaltanwendung nationale Feindseligkeit zu schüren) und 318.2 (eine Gruppe, die im Vorfeld zusammengearbeitet hatte) wurden endgültige Anklagen gemäß den Artikeln des illegalen Überschreitens der Staatsgrenze Aserbaidschans durch Gewaltanwendung durch eine Gruppe von Einzelpersonen bekannt gegeben.
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