“Stillende“ Mutter muss vor Gericht

  14 April 2016    Gelesen: 784
“Stillende“ Mutter muss vor Gericht
Einer Schweizerin droht Ärger, weil sie ihre längst abgestillte Tochter regelmäßig an der Brust nuckeln ließ. Das zeigte der getrennte Vater an - der dafür bereits selbst zur Kasse gebeten wurde. Seine Ex-Frau muss sich für die "Sexuelle Handlung" vor Gericht verantworten.
Eine Mutter hat in der Schweiz ihrer siebenjährigen, bereits lange abgestillten Tochter noch die Brust gegeben - das hat juristische Folgen. Wegen des Verdachts einer "sexuellen Handlung" muss sich die Mutter demnächst vor dem Bezirksgericht Dietikon bei Zürich verantworten.

Der Vater wurde bereits als Mittäter zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken (27,50 Euro) auf Bewährung verurteilt. Muttermilch produzierte die Frau schon lange nicht mehr. Laut Strafbefehl hat der Mann zwar sein Missfallen über die Handlungen der Mutter geäußert, "allerdings hat er über mehrere Jahre hinweg keine weiteren Schritte unternommen, um diesem Tun seiner Frau Einhalt zu gebieten".

Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau ihre normal entwickelte Tochter regelmäßig jeweils 20 Minuten an ihrer Brust nuckeln lassen. Der Fall flog auf, als die Mutter ihren Mann verließ und dieser seine Ex-Lebenspartnerin anzeigte. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen gegen beide Elternteile ein.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät, Kinder in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu stillen. Nach Bedarf sollte es danach bis zum zweiten Geburtstag fortgesetzt werden. Mütter, die ihren Kindern länger die Brust geben, sorgen regelmäßig für heftige Diskussionen.

Quelle: n-tv.de

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