AzVision wurde vom Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft Aserbaidschans informiert.
So wurden am 28. August drei Fußballspieler armenischer Herkunft, die beleidigende Handlungen gegen die Nationalflagge der Republik Aserbaidschan begangen hatten, vom Militärpersonal des Staatsgrenzdienstes am Grenzübergang „Latschin“ der Republik Aserbaidschan festgenommen. Die armenische Staatsgrenze und als Beispiel für das Bekenntnis des aserbaidschanischen Staates zu humanitären Werten wurde gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet. Sie wurden gekündigt und von der Strafbarkeit befreit, und alle drei wurden durch die Entscheidung des Gerichts für 10 Tage in Verwaltungshaft genommen das durch Artikel 388-1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingeleitete Verfahren (Platzierung von zur Verbreitung verbotenen Informationen in der Internet-Informationsquelle oder im Informations- und Telekommunikationsnetz).
Heute, da die Strafzeit dieser Personen abgelaufen ist, wurden sie freigelassen und in Begleitung von Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft und des Innenministeriums wurde sichergestellt, dass sie den Grenzübergang „Latschin“ in die Republik Armenien passieren in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan.
Die Freigelassenen dankten dem aserbaidschanischen Staat für den ihnen entgegengebrachten Humanismus und sagten, dass ihre in der Gesetzgebung vorgesehenen Rechte während ihrer Inhaftierung vollständig gewährleistet seien und sie mit den Haftbedingungen und der ihnen entgegengebrachten Haltung zufrieden seien und dies auch getan hätten keine Beschwerden.
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