„Wir haben der armenischen Gemeinschaft von Karabach bereits unsere Vision der Wiedereingliederung vorgestellt, die ihre Rechte umfasst – religiöse, pädagogische, kulturelle, kommunale, alle Rechte, die sich in internationalen Übereinkommen widerspiegeln, die Aserbaidschan im Einklang mit unserer Verfassung und im Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen unterzeichnet hat“, betonte das Staatsoberhaupt.
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