Merkel erteilt Ermächtigung: Staatsanwaltschaft kann nun gegen Böhmermann vorgehen

  15 April 2016    Gelesen: 668
Merkel erteilt Ermächtigung: Staatsanwaltschaft kann nun gegen Böhmermann vorgehen
Die deutsche Bundesregierung hat die erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den ZDF-Journalisten Böhmermann nach § 103 StGB erteilt. Künftig denke man jedoch daran, diese Bestimmung des Strafgesetzbuches abzuschaffen.
Mit der Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung hat die deutsche Bundesregierung ein gerichtliches Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs gemäß § 103 des deutschen Strafgesetzbuches möglich gemacht. Böhmermann hatte in einem – wie er es selbst nannte – „Schmähgedicht“, das in seine Satiresendung „Neo Magazin Royale“ eingebaut war, den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf vulgäre Weise beleidigt. Die Kanzlerin erklärte, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung keiner Vorverurteilung gleichkomme, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichten die Möglichkeit gäbe, die „Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Kunstfreiheit zu treffen“.

Die Bundesregierung gibt mit der Erteilung der Ermächtigung einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat selbst Strafantrag gegen Böhmermann gestellt und will auch zivilrechtlich gegen den Journalisten vorgehen. Die Bundeskanzlerin hat jedoch auch erklärt, dass die Bundesregierung den § 103, der eine Spezialbestimmung zur Beleidigung gemäß § 185 des deutschen StGB darstellt, als „für die Zukunft entbehrlich“ betrachte und noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zu dessen Abschaffung einbringen wolle. Dies würde bedeuten, dass ausländische Staatschefs wie alle anderen Personen auf dem herkömmlichen Wege des § 185 gegen Ehrverletzungen vorgehen müssten – ohne dass die Bundesregierung mit der Bürde einer Prüfung hinsichtlich der Erteilung einer Verfolgungsermächtigung belastet werden würde.

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