Die Bundesregierung gibt mit der Erteilung der Ermächtigung einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat selbst Strafantrag gegen Böhmermann gestellt und will auch zivilrechtlich gegen den Journalisten vorgehen. Die Bundeskanzlerin hat jedoch auch erklärt, dass die Bundesregierung den § 103, der eine Spezialbestimmung zur Beleidigung gemäß § 185 des deutschen StGB darstellt, als „für die Zukunft entbehrlich“ betrachte und noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zu dessen Abschaffung einbringen wolle. Dies würde bedeuten, dass ausländische Staatschefs wie alle anderen Personen auf dem herkömmlichen Wege des § 185 gegen Ehrverletzungen vorgehen müssten – ohne dass die Bundesregierung mit der Bürde einer Prüfung hinsichtlich der Erteilung einer Verfolgungsermächtigung belastet werden würde.
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