Wie das Magazin „Focus“ berichtet, haben alle zuständigen Minister der SPD die Erteilung der Ermächtigung abgelehnt. Der Fraktions-Chef der SPD, Thomas Oppermann, habe demnach die Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann als „falsch“ bezeichnet.
Bei der Ermächtigung zur Strafverfolgung im Falle eines Strafantrages wegen des Verdachts des Vergehens nach § 103 StGB (Beleidigung eines ausländischen Staatsvertreters) handelt es sich um eine formale Verfahrensvoraussetzung. Die Prüfung hat sich entsprechend auf das Vorliegen der formalen Voraussetzungen zu beschränken. Eine vorgeschaltete inhaltliche Prüfung des Antragsbegehrens durch die Bundesregierung wäre.
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