Fall Böhmermann: SPD stimmte gegen Strafverfolgung

  16 April 2016    Gelesen: 783
Fall Böhmermann: SPD stimmte gegen Strafverfolgung
SPD wollte Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Böhmermann verhindern
Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung, die Ermächtigung zur Strafverfolgung bezüglich des Strafantrags des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen den Journalisten Jan Böhmermann nach § 103 StGB zu erteilen, nicht einstimmig getroffen.

Wie das Magazin „Focus“ berichtet, haben alle zuständigen Minister der SPD die Erteilung der Ermächtigung abgelehnt. Der Fraktions-Chef der SPD, Thomas Oppermann, habe demnach die Entscheidung der Bundesregierung im Fall Böhmermann als „falsch“ bezeichnet.

Bei der Ermächtigung zur Strafverfolgung im Falle eines Strafantrages wegen des Verdachts des Vergehens nach § 103 StGB (Beleidigung eines ausländischen Staatsvertreters) handelt es sich um eine formale Verfahrensvoraussetzung. Die Prüfung hat sich entsprechend auf das Vorliegen der formalen Voraussetzungen zu beschränken. Eine vorgeschaltete inhaltliche Prüfung des Antragsbegehrens durch die Bundesregierung wäre.

Tags:


Newsticker