Bei dem Treffen betonten die Seiten auch die Bedeutung der Förderung des Dialogs zwischen Armenien und Aserbaidschan, unter anderem durch vertrauensbildende Maßnahmen.
Unterdessen verlangt das Übereinkommen nationale Koordinierungsmaßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen, Opferidentifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine „Erholungs- und Bedenkzeit“, in der Opfer von Menschenhandel nicht aus dem Aufnahmestaat ausgewiesen werden.
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