Aserbaidschanisches Außenministerium ruft US-amerikanische, deutsche und französische Diplomaten vor

  28 November 2023    Gelesen: 503
  Aserbaidschanisches Außenministerium ruft US-amerikanische, deutsche und französische Diplomaten vor

Am 28. November wurden die Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschlands sowie der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Frankreichs gesondert in das aserbaidschanische Außenministerium einbestellt.

Es wurde darauf hingewiesen, dass das Nachrichtenportal „AbzasMedia“ illegale Finanztransaktionen unter Beteiligung von in diesen Ländern registrierten Organisationen durchführte und dass auch die Botschaften der genannten Länder an dieser Aktivität beteiligt waren, und es wurde diesbezüglich ein schwerwiegender Einwand erhoben, berichtet AzVision.az unter Berufung auf das Ministerium.

Es wurde festgestellt, dass die Internationale Entwicklungsagentur der USA, FreedomNow, der New Democracy Fund und andere Organisationen unter Verstoß gegen die Regeln für die Gewährung von Zuschüssen illegal Finanzmittel nach Aserbaidschan überwiesen und illegale Beiträge zu den Aktivitäten von „AbzasMedia“ geleistet haben.

Gemäß der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan zu Förderaktivitäten und Fördervereinbarungen müssen Förderverträge gemäß dem entsprechenden Verfahren staatlich registriert werden, und die Zuweisung von Mitteln an nicht registrierte Projekte stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Gesetzgebung des Landes dar.

Gleichzeitig wurde gemäß internationaler Praxis erwähnt, dass nach dem Mediengesetz der Republik Aserbaidschan die Finanzierung der lokalen Medien durch natürliche oder juristische Personen im Ausland sowie durch staatliche Institutionen im Ausland erfolgt, ist nicht erlaubt.

Es wurde festgestellt, dass die rechtswidrigen Handlungen der Botschaften der genannten Länder und ihrer Organisationen auf dem Territorium Aserbaidschans einen Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen darstellen.

Die aserbaidschanische Seite verurteilte diese Aktivität, die gegen die nationale Gesetzgebung verstößt und darauf abzielt, sich in die inneren Angelegenheiten des Landes einzumischen, aufs Schärfste, und es wurde darauf hingewiesen, dass sich Aserbaidschan das Recht vorbehält, in Bezug auf die genannten Sachverhalte geeignete Maßnahmen gemäß der nationalen Gesetzgebung zu ergreifen.


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