Dem Dekret zufolge wurde die am 17. Oktober 2023 in Peking unterzeichnete „Absichtserklärung im Energiebereich zwischen dem Energieministerium der Republik Aserbaidschan und der Nationalen Energieverwaltung der Volksrepublik China“ genehmigt .
Nach Inkrafttreten der in diesem Dekret genannten Absichtserklärung muss das Energieministerium Aserbaidschans die Umsetzung seiner Bestimmungen sicherstellen.
Das Außenministerium Aserbaidschans muss eine Mitteilung an die Regierung der Volksrepublik China senden, um die für das Inkrafttreten der Absichtserklärung erforderlichen internen Verfahren abzuschließen.
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