Präsident: Aserbaidschan hat das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta ausgeübt

  06 Dezember 2023    Gelesen: 747
    Präsident:   Aserbaidschan hat das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta ausgeübt

„Jetzt stehen wir vor der Bewältigung mehrerer internationaler Herausforderungen. Leider stoßen wir auf einige Missverständnisse seitens der Länder, die wir als unsere Partner betrachteten“, sagte Präsident Ilham Aliyev, als er auf dem Forum mit dem Titel „Karabach: Rückkehr nach Hause nach 30 Jahren. Erfolge und Herausforderungen“ sprach, das von der ADA-Universität und dem Zentrum für Analyse internationaler Beziehungen gemeinsam organisiert wurde.

„Und wir versuchen, unsere Position zu erklären und auch zu erklären, dass internationale Rechtsnormen für alle verbindlich sind. Sie sollten nicht selektiv sein. Und was hat Aserbaidschan getan? „Es hat das Recht auf Selbstverteidigung auf der Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta ausgeübt. Dies geschah auf der Grundlage des Völkerrechts und des souveränen Rechts Aserbaidschans, sein Territorium vollständig zu kontrollieren, wie es jedes andere Land tun sollte“, betonte das Staatsoberhaupt.


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