Aserbaidschanisches Außenministerium gibt Erklärung zum 32. Jahrestag des Völkermords von Chodschali ab

  26 Februar 2024    Gelesen: 412
  Aserbaidschanisches Außenministerium gibt Erklärung zum 32. Jahrestag des Völkermords von Chodschali ab

Am 26. Februar 2021 jährt sich der Völkermord von Chodschali, der von den Streitkräften Armeniens während der armenischen Aggression gegen Aserbaidschan begangen wurde, zum 32. Mal.

Eines der schwersten Verbrechen an der Zivilbevölkerung während der jahrzehntelangen armenischen Aggression gegen Aserbaidschan und die tragischste Seite des Ersten Karabach-Krieges war die Besetzung der Stadt Chodschali. Vor dem Konflikt lebten in dieser Stadt, die in der Region Berg-Karabach in Aserbaidschan liegt, 7.000 Menschen. Ab Oktober 1991 war die Stadt vollständig von den Streitkräften Armeniens umzingelt. In der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1992, nach massivem Artilleriebeschuss von Chodschali, führten die Streitkräfte Armeniens mit Hilfe des Infanterie-Garde-Regiments Nr. 366 der ehemaligen UdSSR die Einnahme von Chodschali durch. Die Invasoren zerstörten Chodschali und verübten mit besonderer Brutalität ein Gemetzel an der friedlichen Bevölkerung.

Infolge des Völkermordes von Chodschali wurden 5379 Einwohner der Stadt gewaltsam vertrieben, 1275 wurden gefangen genommen und als Geiseln genommen (das Schicksal von 150 von ihnen, darunter 68 Frauen und 26 Kinder, ist bis heute unbekannt) und gefoltert, 487 wurden verletzt, 8 Familien wurden völlig zerstört, 130 Kinder verloren einen und 25 Kinder beide Elternteile, 613 Menschen, darunter 63 Kinder, 106 Frauen und 70 ältere Menschen wurden brutal ermordet.

Alle vorhandenen Fakten der tragischen Ereignisse in Chodschali beweisen schlüssig, dass die in dieser Stadt Aserbaidschans begangenen Verbrechen kein gewöhnlicher und zufälliger Akt waren, sondern ein integraler Bestandteil der armenischen Politik der systematischen Gewalt. Das gezielte Massaker an Zivilisten in Chodschali war ein Verbrechen, das aus einer Politik des ethnischen Hasses und der Rassendiskriminierung gegen Aserbaidschaner auf staatlicher Ebene in Armenien herrührte und darauf abzielte, Menschen allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu massakrieren.

Das Massaker von Chodschali und andere Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, die von Armenien im Zuge der Aggression gegen die Republik Aserbaidschan begangen wurden, stellen eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar, insbesondere der Genfer Konventionen von 1949, des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, des Internationale Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Derzeit haben die nationalen Gesetzgebungsorgane von 17 Ländern sowie 24 Bundesstaaten der USA Resolutionen und Beschlüsse verabschiedet, die das Massaker an Zivilisten in Chodschali verurteilen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewerten. Gleichzeitig haben die Organisation für Islamische Zusammenarbeit und der Kooperationsrat der turksprachigen Staaten Resolutionen und Erklärungen verabschiedet, die den Völkermord in Chodschali scharf verurteilen.

In seinem Urteil vom 22. April 2010 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu einer wichtigen Schlussfolgerung in Bezug auf das in Chodschali begangene Verbrechen, indem er das Verhalten derjenigen, die den Überfall durchführten, als "Handlungen von besonderer Schwere, die auf Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen können" qualifizierte.

Neben der Verantwortung der Republik Armenien als Staat für völkerrechtswidrige Handlungen werden nach den Gewohnheits- und Vertragsnormen des Völkerstrafrechts bestimmte Handlungen, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts begangen wurden, einschließlich der Handlungen in der Stadt Chodschali, als völkerrechtliche Straftaten angesehen, für die diejenigen, die an diesen Handlungen teilgenommen haben, sowie ihre Komplizen und Mittäter individuell verantwortlich sind. Bis heute ist jedoch keiner der direkt an der Tragödie von Chodschali und anderen damit verbundenen Verbrechen wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Beteiligten in Armenien strafrechtlich verfolgt worden.

Gezielte Angriffe auf die aserbaidschanische Zivilbevölkerung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen sie wurden während der von Armenien durchgeführten militärischen Operationen vom 27. September bis 10. November 2020 fortgesetzt. Armenien, das gezielt die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur solcher aserbaidschanischen Städte wie Gandscha, Barda, Tartar, die sich in beträchtlicher Entfernung vom Kriegsgebiet befinden, bombardierte, griff 2020, wie in 1992, auf die gleiche Terrortaktik zurück, und dieses Mal bereits mit dem Einsatz moderner Typen von gepanzerten Fahrzeugen und Raketenwerfern, was zu den Massakern an friedlichen Aserbaidschanern führte. Sowohl der Völkermord von Chodschali im Jahr 1992 als auch die Bombardierung der Zivilbevölkerung im Jahr 2020 zeigen deutlich die gezielte Gewaltpolitik Armeniens gegen Aserbaidschaner.

Die Republik Aserbaidschan ist der Ansicht, dass kontinuierliche Maßnahmen, die auf nationaler Ebene sowie im Rahmen des bestehenden Völkerrechts ergriffen werden, dazu dienen werden, die Straflosigkeit zu beenden und die Verantwortlichen für schwere Verbrechen, die während der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden, vor Gericht zu stellen.


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