In beiden Fällen würden die Besitzer der Autos eine zusätzliche Entschädigung erhalten, wofür ein Fond mit einem Volumen von vermutlich mehr als einer Milliarde Dollar eingerichtet werde. Die Zeitung Die Welt berichtete unter Berufung auf Verhandlungskreise, jeder US-Halter eines VW-Modells, das mit einer beanstandeten Software ausgestattet sei, solle 5000 Dollar Entschädigung erhalten. Davon unabhängig müsse VW die Kosten für die Umrüstung des jeweiligen Autos tragen.
In den USA läuft an diesem Donnerstag eine vom Bezirksgericht in San Francisco gesetzte Frist aus, bis zu der sich Volkswagen mit den Behörden geeinigt haben muss. Der Konzern verhandelt seit Monaten mit der Umweltbehörde EPA und deren kalifornischem Pendant CARB über die Reparatur oder den Rückkauf von manipulierten Autos in den USA. Sollte ein Kompromiss scheitern, droht im Sommer ein Prozess. Volkswagen muss wegen des Dieselskandals Insidern zufolge in seiner Bilanz 2015 Belastungen von mindestens zehn Milliarden Euro verkraften. Der genaue Betrag hänge vom Ausgang der Gespräche mit den US-Behörden ab.
Eine Einigung wäre für VW ein wichtiger Schritt, denn dann könnte sich besser absehen lassen, wie viel Geld VW für den Skandal letztendlich insgesamt zur Seite legen muss. Die Berichte über ein Abkommen kamen nach Börsenschluss in Deutschland. In den USA gehandelte VW-Aktien legten fast sechs Prozent zu.
Eine mit der Einigung vertraute Person sagte, die Besitzer betroffener Fahrzeuge würden etwa zwei Jahre Zeit bekommen, um zu entscheiden, ob sie ihr Auto verkaufen oder reparieren lassen wollen. Im Falle eines Rückkaufs werde geschätzt, welchen Wert das Fahrzeug hatte, bevor der Skandal im September 2015 publik wurde. Unklar blieb, ob VW die zurückerworbenen Autos weiterverkaufen darf.
Eine endgültige Einigung werde zudem einen Umweltentschädigungsfonds vorsehen. Ob mit dem Abkommen auch das zivilrechtliche Verfahren beigelegt wird, das das US-Justizministerium gegen VW im Januar anstrengte, oder ob der Konzern der Zahlung eines Bußgeldes zustimmen wird, war nicht klar. Volkswagen, die EPA und das US-Justizministerium lehnten Stellungnahmen ab.
Einige Details mussten den Insidern zufolge noch ausgearbeitet werden. Die Welt berichtete, anders als zunächst erwartet werde mit dem Vergleich kein detaillierter Plan zur Umrüstung der in den USA betroffenen Autos vorgelegt. Auch die Strafen und Wiedergutmachungsmaßnahmen seien nicht in allen Einzelheiten geregelt. „Es handelt sich vielmehr um eine Art Eckpunktepapier, in dem die große Linie für die kommenden Monate festgelegt ist und an dem weitergearbeitet wird“, wird ein Prozessbeteiligter zitiert. Einzelheiten würden demnach nach dem Gerichtstermin in San Francisco noch nicht mitgeteilt. Alle Beteiligten hätten Stillschweigen vereinbart.
Christopher Rother, der deutsche Partner des US-Anwalts Michael Hausfeld, sagte laut Welt, die Abmachungen für US-Kunden sollten zum Maßstab für Entschädigungen von deutschen VW-Besitzern gemacht werden. Die Kanzlei Hausfeld vertritt der Zeitung zufolge Kläger im Sammelprozess gegen Volkswagen in den USA.
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