Laut dem am 24. November 2016 in Paris unterzeichneten Dokument hat Aserbaidschan dem multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung mit bestimmten Vorbehalten und Mitteilungen zugestimmt.
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