AzVision teilt mit, dass diese Worte vom Generalstaatsanwalt Kamran Aliyev am 16. August während der wissenschaftlich-praktischen Konferenz zum Thema „Förderung des Klimawandels durch Umweltverletzungen im Wasserbereich“ in Nachitschewan erwähnt wurden.
Ihm zufolge gelten das UN-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Kontext (ESPO) von 1991, das UN-Übereinkommen zum Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen von 1992 sowie das Übereinkommen über die Verpflichtungen aus den Protokollen vom 17. Juni 1999 „Über Wasser und Gesundheit“ wurden von Armenien grob verletzt.
Der Generalstaatsanwalt wies darauf hin, dass eine der bitteren Folgen der von Armenien gegen Aserbaidschan durchgeführten Besatzungspolitik darin bestehe, dass die Wasserressourcen des Landes unbrauchbar geworden seien, und betonte, dass dadurch der Bevölkerung Aserbaidschans das reiche Wasser entzogen worden sei Ressourcen in Ost-Sangezur seit Jahren.
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