2017 würden dem Bericht zufolge damit insgesamt etwa 4,4 Millionen Ruheständler zur Einkommensteuer herangezogen - also jeder fünfte der rund 20 Millionen Rentner.
Die Renten steigen zum 1. Juli um 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten, es ist die stärkste Erhöhung seit 23 Jahren. Der Staat nehme allein durch diese Erhöhung im kommenden Jahr 720 Millionen Euro zusätzlich an Steuern ein, heißt es in dem Schreiben den Zeitungsberichten zufolge weiter.
Die Rentenbesteuerung ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten und sieht bis 2040 eine schrittweise ansteigende Besteuerung der Altersbezüge vor. Sie betrifft eine jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Wer 2005 in Rente ging, dessen Rente wird nur zur Hälfte in die Besteuerung einbezogen, wer im laufenden Jahr in den Ruhestand tritt, muss schon 72 Prozent seiner Bezüge versteuern.
Grund dafür sind auch Rentenerhöhungen, durch die ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 8652 Euro liegen. Wer darüber liegt, muss eine Steuererklärung abgeben, kann aber Ausgaben etwa für Vorsorge oder Krankheitskosten absetzen. Im Gegenzug für die Rentenbesteuerung werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt.
Quelle : spiegel.de
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