Die Kriterien der Freizügigkeit, die für andere Mitgliedsstaaten gültig sind, würden auch für die Türkei gelten. Es gebe sehr strikte Kriterien, an die sich die Türkei halten müsse und man die Erfüllung dieser aus nächster Nähe verfolgen werde.
Die Türkei sei durchaus „befähigt“, in die EU einzutreten. Der Prozess der Vollmitgliedschaft werde vom Lauf der Verhandlungen bestimmt.
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