Schäuble will Zugriff auf Bank-Konten der Bürger

  28 April 2016    Gelesen: 635
Schäuble will Zugriff auf Bank-Konten der Bürger
Bundesfinanzminister Schäuble will den direkten Zugriff auf die Bank-Konten der Bürger. Zu diesem Zweck sollen Betriebsprüfer verpflichtet werden, zufällige Erkenntnisse über Bank-Kunden an die Steuerfahndung weiterzugeben.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schlägt in einem Zehn-Punkte-Plan vor, Sammel-Abfragen bei Banken zu ermöglichen. Bei einem konkreten Verdacht müsste eine Bank dann dem Fiskus alle Kunden nennen, für die sie Kontakte zu einer Offshore-Firmen vermittelt hat. Dem Reuters am Mittwoch vorliegenden Plan zufolge will Schäuble außerdem das steuerliche Bankgeheimnis kippen. Es verhindert bisher, dass Betriebsprüfer ihre Zufallsfunde über verdächtige Konten einer Bank an den Fiskus melden. Zudem will Schäuble das Strafrecht für Steuerhinterzieher verschärfen.

Der Zehn-Punkte-Plan fasst zehn nationale Maßnahmen zusammen, über die die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern am Donnerstag erstmals diskutieren sollen. Schäuble muss die Bundesländer mit ins Boot holen, weil diese für die Steuerverwaltung zuständig sind. Zustimmung kam bereits aus Nordrhein-Westfalen. Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans sagte, der Entwurf „zielt in die richtige Richtung“. Im Gegensatz zum Steuergeheimnis, das dem Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern dient, schütze das Bankgeheimnis gegenüber Ermittlungsbehörden den Betrug, sagte der SPD-Politiker. „Für Kapitaleinkommen muss endlich das Gleiche gelten wie für Löhne und Gehälter: dass der, der sie zahlt, das auch dem Finanzamt zu melden hat.“

Steuerpflichtige sollen dem Finanzamt melden müssen, wenn sie Briefkastenfirmen im Ausland gegründet oder Anteile daran erworben haben. Banken müssen zusätzlich melden, wenn sie Offshore-Aktivitäten vermitteln. Der dritte – und wohl auch wichtigste – Komplex sind neue Befugnisse für die Finanzbehörden: Im Zentrum steht die Aufhebung des Paragrafen 30a der Abgabenordnung (AO), der das steuerliche Bankgeheimnis begründet. Kippt er, könnten etwa Betriebsprüfer, die in einer Bank Zufallsfunde machen, diese an die Steuerfahndung weitergeben. Viertens will Schäuble das Steuerstrafrecht verschärfen.

Das eigentliche – zivilrechtliche – Bankgeheimnis, das der Bank verbietet, Kundeninformationen an Dritte weiterzugeben, soll nicht beeinträchtigt werden. Allerdings sollen die Finanzämter Sammel-Auskunftsersuchen an Banken richten können. Faktisch könnten sich Bankkunden mit Offshore-Konten dann nicht mehr hinter ihrem Geldinstitut verstecken. Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen will Schäuble künftig als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ deklarieren. Damit würde die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert. Die Frist soll außerdem erst beginnen, wenn ein Steuerhinterzieher dem Fiskus alle seine Beziehungen zu Briefkastenfirmen gemeldet hat.

Der nationale Zehn-Punkte-Plan ergänzt die internationalen Bemühungen Schäubles zur verschärften Steuereintreibung. Er hatte Mitte des Monats mit seinen Kollegen aus den vier größten EU-Ländern eine Initiative gegen Briefkasten-Firmen gestartet. Die Vorschläge erhielten von der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländern (G20), vom IWF und der Industrieländer-Organisation OECD Rückendeckung. Im Kern geht es darum, über Unternehmensregister in den einzelnen Ländern die Hintermänner und Nutznießer von Briefkastenfirmen, Trusts und Stiftungen kenntlich zu machen. Diese Informationen sollen von den Ländern ausgetauscht werden.

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