Der Bundestag hatte im März 2015 ein Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland verabschiedet, die Anfang 2016 starten sollte. Die EU-Kommission hatte im Juni 2015 aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und damit den Maut-Start verhindert. Die Umsetzung liegt damit auf Eis.
Die Kommission bemängelt, dass gleichzeitig zum Maut-Gesetz ein Gesetz zur Senkung der Kfz-Steuer in Höhe der Maut für in Deutschland gemeldete Pkw verabschiedet wurde. So müssten nur Halter von ausländischen Fahrzeugen die Maut zahlen. Das ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Diskriminierung und deshalb nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar.
Ohrfeige auch für London
Zudem hat die EU-Kommission nun ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Großbritannien eröffnet. Sie hat Bedenken, dass auch die dortige Lkw-Maut ausländische Autobesitzer schlechter stellen könnte. Die britische Regierung, die für einen Verbleib in der EU wirbt, hat nun ebenfalls zwei Monate Zeit für eine Antwort.
Am 23. Juni stimmen die Briten darüber ab, ob ihr Land aus der EU austreten soll. Befürworter eines sogenannten "Brexit" führen als ein Argument immer wieder die angebliche Einmischung aus Brüssel in britische Angelegenheiten an.
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