Die Bundesregierung hat vor zwei Wochen eine Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, die Tausende Alleinerziehende in diesem Land in existenzielle Nöte bringen könnte. Federführend dabei war das Bundessozialministerium, namentlich also Andrea Nahles (SPD), die unter Billigung des Kabinetts, namentlich also auch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), eine Änderung bei den Kindersätzen des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) auf den Weg bringen will.
Künftig wird die Kindersatzkürzung zum Regelfall
Künftig werden alleinerziehenden Eltern (also meist den Müttern) die so genannten „Vätertage“, an denen die Kinder bei dem anderen Elternteil betreut werden, vom Kindersatz abgezogen. Dokumentationspflichtig ist der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.
Pro Tag und Kind (älter als sechs Jahre) sind das etwa neun Euro. Kümmert sich der jeweils andere Elternteil also an sechs Tagen im Monat um die Betreuung von zwei Kindern, entstünde dabei eine Kürzung des Hartz IV-Satzes um mehr als 100 Euro für den alleinerziehenden Elternteil. Und das bei ohnehin schon kümmerlichen Gesamtbezügen, die bereits jetzt für viele betroffene Familien große Entbehrungen mit sich bringen.
Schon bisher war es zwar so, dass mit Zuwendungskürzungen in solchen Fällen zu rechnen war. Aber Kommunen regelten oft genug die Sache höchst unbürokratisch und entschieden manchmal sogar zugunsten der Alleinerziehenden. Dank des nun als „Rechtsvereinfachung“ gemeinten Gesetzes wird die Kürzung nun zum rechtlichen Regelfall werden. Auch dann, wenn der andere Elternteil nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Das alles mag sich wie ein juristischer Klacks anhören. Das ist es aber nicht. Und Schuld daran ist die schlechte soziale Stellung von alleinerziehenden Eltern in dieser Gesellschaft.
Alleinerziehende Eltern sind oft von Armut bedroht
Alleinerziehende sind schon heute eine derjenigen Gruppen in Deutschland, die am stärksten von Armut betroffen sind. Insgesamt 40 Prozent der Mütter (und weit seltener: der Väter), die sich nach Trennung oder Tod des Partners allein um den Nachwuchs kümmern müssen, beziehen Hartz IV oder müssen ihr spärliches Gehalt von der Arbeitsagentur aufstocken lassen – und das, obwohl 80 Prozent von ihnen einen mittleren oder höheren Bildungsabschluss haben.
Denn selbst wenn alleinerziehende Eltern nach der Trennung vom Partner einen Job finden: Oft müssen sie in Teilzeit tätig sein, um Kind und Job unter einen Hut kriegen zu können. Für diese Familien zählt jeder Cent.
Allein seit 2005 ist das Armutsrisiko für Alleinerziehende laut einem Bericht des MDR um 6,6 Prozentpunkte gestiegen. „Man fragt sich, wie das eigentlich passieren kann, dass bei einem Problem, was allen bekannt ist, (…) dass es hier trotzdem zu Verschlechterungen kommt“, sagte Anne Lenze, Professorin für Sozialrecht, dem MDR. „Ich denke, dass das Leitbild der voll berufstätigen Eltern durchschlägt und (...) dass angenommen wird, sie können voll berufstätig sein neben der Kindererziehung und das ist etwas, an dem die meisten oder viele Alleinerziehende scheitern.“
Wie konnte es soweit kommen?
Man fragt sich tatsächlich, wie es überhaupt soweit kommen konnte, dass Alleinerziehende in diesem Land oftmals auf jeden Cent angewiesen sind.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Sozialleistungen für Eltern beschlossen worden: das Elterngeld beispielsweise, oder auch das mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht kassierte „Erziehungsgeld“.
Zwar können auch Alleinerziehende Elterngeld beantragen. Und auch die Elternzeit steht dieser Gruppe offen. In ihrer Struktur sind diese Leistungen aber auf Elternpaare angelegt: Sie ermöglichen vor allem klassischen Vater-Mutter-Kind-Familien den Übergang von der Geburt zur Rückkehr ins Berufsleben. Das ist politisch auch so gewollt.
Der Staat setzt die Sense an
Das Hauptproblem von Alleinerziehenden ist dagegen ein anderes. Viele Beziehungen zerbrechen über den neuen Familienverhältnissen nach der Geburt eines Kindes. Oder gar noch später. Dann zahlt der Staat keine gesonderten Sozialleistungen mehr. Abgesehen vom Kindergeld, das bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt wird. Und eben, in begründeten Fällen, dem Arbeitslosengeld II.
Und ausgerechnet hier setzt der Staat nun die Sense an. Im weniger schlimmen Fall bedeutet der Gesetzesentwurf wegen der bürokratischen Dokumentationspflicht eine zusätzliche psychische Belastung von geschiedenen Paaren - de facto muss künftig eine Art gemeinsames "Betreuungsbuch" geführt werden, so wie bestrafte Verkehrssünder mitunter ein "Fahrtenbuch" für ihr Auto anlegen müssen. Man stelle sich das bei Elternteilen im Rosenkrieg mal vor.
Viele alleinerziehende Eltern wird er jedoch auch bares Geld kosten.
Wie unsozial ist ein Land, das ohnehin schon unverhältnismäßig stark gebeutelte Eltern noch zusätzlich maßregelt? Und wie einfach wäre es gewesen, dafür eine verträgliche Lösung zu finden?
Hauptsache, die schwarze Null steht am Ende des Jahres in der Haushaltsbilanz des Bundes. Ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung.
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