Die Anordnung weist das Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz der Bevölkerung an, die Altersrenten bis zum 1. Januar 2025 entsprechend der jährlichen Wachstumsrate des durchschnittlichen monatlichen Nominalgehalts zu indexieren, die vom Staatlichen Statistikausschuss für 2024 festgelegt wurde, berichtet AzVision.az.
Das Ministerkabinett ist damit beauftragt, alle Fragen zu klären, die sich aus dieser Anordnung ergeben.
Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
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