Insbesondere werden den Änderungen zufolge die Geldbußen nicht nur für Verstöße gegen das Gesetz „Über Versammlungen und Demonstrationen“, sondern auch für die häufigsten Verstöße bei Protesten erhöht.
Die Geldstrafe für Fluchen an öffentlichen Orten, beleidigendes Verhalten gegenüber Bürgern und andere Handlungen, die die öffentliche Ordnung verletzen, wird von 1.000 GEL auf 3.000 GEL erhöht. Die Dauer der Verwaltungshaft für diese Tat wird von 15 auf 20 Tage erhöht. Bei wiederholter Begehung einer solchen Tat wird die Geldstrafe auf 3.000 bis 5.000 GEL verdoppelt und die maximale Dauer der Verwaltungshaft von 15 auf 60 Tage erhöht.
Die Geldstrafe für die Missachtung der Aufforderung von Strafverfolgungsbeamten wird von 3.000 auf 5.000 GEL erhöht und die maximale Dauer der Verwaltungshaft für diese Tat wird von 15 auf 60 Tage verlängert.
Die Geldstrafe für Verstöße gegen die Regeln zur Abhaltung von Versammlungen oder Demonstrationen wird für Teilnehmer um das Vierfache erhöht, von 500 auf 2.000 Lari, während sie für Organisatoren bei 5.000 Lari bleibt.
Wer den Eingang zum Gerichtsgebäude blockiert oder eine Kundgebung im Gebäude abhält, wird mit einer Geldstrafe von 5.000 GEL oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 60 Tagen bestraft.
Die Geldstrafe für den Umsturz oder die gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung, den Aufruf zum Zwietracht und den Besitz gesetzlich verbotener Gegenstände beträgt 5.000 Lari für Teilnehmer und 15.000 Lari für Organisatoren.
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