Kauder und Oppermann für schärferes Sexualstrafrecht

  01 Mai 2016    Gelesen: 656
Kauder und Oppermann für schärferes Sexualstrafrecht
Den Chefs der Koalitionsfraktionen geht die Gesetzesreform nicht weit genug. Justizminister Maas zeigt sich offen für Nachbesserungen.
Die Chefs der Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts verlangt. Die Neuregelung zur Bestrafung müsse "dem Grundsatz folgen: Ein Nein ist ein Nein", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der Bild am Sonntag. Dafür müsse Maas` Entwurf weiter verschärft werden.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann äußerte sich in der Zeitung ähnlich: "Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein."

Mit der Positionierung der Fraktionschefs gilt eine zügige Nachbesserung des Entwurfes als sicher. Zuvor hatten Frauenverbände und führende weibliche Abgeordnete der Regierungsfraktionen eine Verschärfung im Sinne des "Nein heißt nein"-Grundsatzes verlangt. Das Bundesjustizministerium zeigte sich der Zeitung zufolge "offen für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes".

Bei dem bereits im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Reform des Sexualstrafrechts geht es vor allem um Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungen, die geschlossen werden sollen. Die Neuregelung soll Strafen für solche sexuelle Übergriffe ermöglichen, bei denen der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt. Die Befürworter einer noch schärferen Fassung fordern nach dem Grundsatz "Nein heißt nein", alle sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen unter Strafe zu stellen.

Maas hatte sein Gesetz mit dem Hinweis verteidigt, dass es zahlreiche bestehende Schutzlücken schließe. So sollen Übergriffe in Zukunft auch dann strafbar sein, wenn das Opfer aus Angst vor weiterer Gewalt auf Gegenwehr verzichte. Gleichzeitig räumte der Justizminister ein, dass sich die Bundesregierung auch weiter mit dem Sexualstrafrecht beschäftigen müsse.

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