Allein im vergangenen Jahr behielten die Jobcenter demnach insgesamt 170 Millionen Euro ein, die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro. Solche Sanktionen werden unter anderem verhängt, wenn Betroffene Arbeits- oder Ausbildungsangebote ablehnen, wobei grundsätzlich jede Arbeit als zumutbar gilt. Hauptgrund sind aber Verstöße gegen Meldepflichten.
Die Zahl der meist mehrmonatigen Sanktionen war 2015 auf 980.000 gesunken. Im Jahresdurchschnitt waren den Daten zufolge 131.776 erwerbsfähige Hartz-Bezieher mit mindestens einer Sanktion belegt, 10.000 weniger als im Jahr zuvor.
Zimmermann nannte die Sanktionen verfassungswidrig und forderte die Bundesregierung auf, die Kürzungen umgehend abzuschaffen. "Die Sanktionen verstoßen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Grundrechte kürzt man nicht", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion. Sie verwies darauf, dass auch das Sozialgericht Gotha die Sanktionsregeln bei Hartz IV als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe.
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