AzVision berichtet, dass dies in der Erklärung des aserbaidschanischen Außenministeriums vom 25. April 2025 zur Ablehnung einer Reihe von Ansprüchen Armeniens durch den Internationalen Gerichtshof bezüglich der Behandlung von Ruben Vardanyan und 15 weiteren Personen armenischer Herkunft zum Ausdruck kam, die derzeit vor dem Militärgericht in Baku wegen Verbrechen angeklagt werden, die infolge der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan sowie während und nach dem Vaterländischen Krieg 2020 begangen wurden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Gerichts auch mit der jüngsten Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen übereinstimmt, die bestätigte, dass Ruben Vardanyan aufgrund strafrechtlicher Anklagen im Zusammenhang mit einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung Aserbaidschans in Haft gehalten wird.
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