Wuppertal: Oberlandesgericht erlaubt Strafprozess gegen “Scharia-Polizei“

  03 Mai 2016    Gelesen: 429
Wuppertal: Oberlandesgericht erlaubt Strafprozess gegen “Scharia-Polizei“
Sie traten als "Scharia-Polizei" verkleidet in Wuppertal auf, um für die Einhaltung islamischer Vorschriften einzutreten. Jetzt darf den selbsternannten Moralwächtern ein Strafprozess gemacht werden.
Den selbsternannten islamischen Moralwächtern von Wuppertal, die mit Westen mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" durch die nordrhein-westfälische Stadt patrouillierten, darf nun doch der Prozess gemacht werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal statt und ließ die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zur Hauptverhandlung zu.

Rechtsgrundlage ist das Uniformverbot im Versammlungsgesetz. Der Senat des OLG hält "nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten (...) für wahrscheinlich", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Aufgrund einer gegenteiligen Einschätzung hatte das Wuppertaler Landgericht im Dezember die Anklage nicht zugelassen und damit die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.

Der Vorwurf gegen die Angeklagten: Sie sollen am Abend des 3. September 2014 bei einem Rundgang durch Wuppertal-Elberfeld gegen das Uniformverbot verstoßen haben. Sechs der acht Angeklagten sollen bei diesem Rundgang orangefarbene Warnwesten mit dem Schriftzug "SHARIA POLICE" auf dem Rücken getragen haben.

Salafist Lau: Menschen "ermahnt", sich an die Scharia zu halten

Initiator des Rundgangs und Wortführer der Gruppe soll Sven Lau gewesen sein. Gegen Lau hat der Generalbundesanwalt Anfang April 2016 wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "ISIG" Anklage erhoben.

Während des Rundgangs soll Lau als Sprecher der Gruppe unter anderem erklärt haben, dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt werde und Menschen ermahnt würden, damit diese nicht nachlässig gegenüber den Geboten der Scharia würden. Er soll zudem betont haben, dass der Rundgang von Dritten so wahrgenommen werden soll, "wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist", heißt es in der Anklageschrift.

Nach dem Uniformverbot macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt. Durch das Tragen der Westen hätten die Angeklagten ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Zusatz Polizei auch den Willen zu ihrer Durchsetzung zum Ausdruck gebracht. Aufgrund der Ähnlichkeit zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" seien sie geeignet gewesen, einschüchternd militant zu wirken, erklärte der Senat.

Eingehend befassen muss sich mit dem Fall nun eine Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal. Im Fall einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Quelle : spiegel.de

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