Prozess gegen wegen Kriegsverbrechen angeklagte Armenier geht weiter

  16 Mai 2025    Gelesen: 487
  Prozess gegen wegen Kriegsverbrechen angeklagte Armenier geht weiter

Im Strafverfahren gegen Personen armenischer Herkunft, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, findet eine Gerichtsverhandlung statt.

AzVision berichtet, dass der Prozess im Gerichtskomplex von Baku stattfindet und der Vorsitz von Zeynal Agayev, Richter am Militärgericht von Baku, innehat.

Es sei darauf hingewiesen, dass im vorherigen Verfahren Zeugenaussagen zu den Tatsachen der Besetzung und des Massakers an der Zivilbevölkerung durch die armenische Armee gehört wurden.

Es sei darauf hingewiesen, dass ihnen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Zwangsvertreibung der Bevölkerung, Verfolgung, Folter, militärischer Raub und andere illegale Handlungen vorgeworfen werden, die vom armenischen Staat und seinen Streitkräften, einschließlich der von Armenien in den besetzten Gebieten Aserbaidschans gegründeten sogenannten Republik Bergkarabach und ihren illegalen bewaffneten Formationen, gegen Aserbaidschan und sein Volk begangen wurden.

Es sei darauf hingewiesen, dass 15 Personen, die wegen Verbrechen angeklagt sind, die von der Republik Armenien und ihren Streitkräften begangen wurden, einschließlich der illegalen "Republik Berg-Karabach", die von Armenien und ihren illegalen bewaffneten Formationen gegründet wurde - Harutyunyan Arayik Vladimiri, Ghukasyan Arkadi Arshavir, Sahakyan Bako Sahaki, Ishkhanyan Davit Rubeni, Manukyan David Azatini, Babayan Davit Klimi, Mnatsakanyan Levon Henrikovich, Beglaryan Vasili Ivani, Ghazaryan Erik Roberti, Allahverdiyan Davit Nelsoni, Stepanyan Gurgen Homeri, Balayan Levon Romiki, Babayan Madat Arakelovich, Martirosyan Garik Grigori, Pashayan Melikset Vladimiri - werden nach den Artikeln 100 (Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges), 102 (Angriff auf Personen oder Organisationen, die internationalen Schutz genießen), 103 (Völkermord), 105 (Zerstörung der Bevölkerung), 106 (Sklaverei), 107 des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan. (Deportation oder Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen), 109 (Verfolgung), 110 (Verschwindenlassen von Personen), 112 (Freiheitsberaubung entgegen dem Völkerrecht), 113 (Folter), 114 (Söldnertum), 115 (Verstoß gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges), 116 (Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht in Zeiten bewaffneter Konflikte), 118 (Militärraub), 120 (vorsätzliche Tötung), 192 (illegales Unternehmertum), 214 (Terrorismus), 214-1 (Finanzierung des Terrorismus), 218 (Gründung einer kriminellen Vereinigung (Organisation)), 228 (illegaler Erwerb, Weitergabe, Verkauf, Lagerung, Transport und Mitführen von Waffen, deren Bestandteilen, Munition, Sprengstoffen und Geräten), 270-1 (Handlungen, die eine Bedrohung für die Luftsicherheit darstellen). Ihnen werden Artikel 277 (Ermordung eines Staates oder einer Person des öffentlichen Lebens), 278 (gewaltsame Machtergreifung und -erhaltung, gewaltsame Änderung der Verfassungsstruktur des Staates), 279 (Bildung bewaffneter Formationen und Gruppen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind) und andere Artikel.


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