Gemäß der Verordnung des Präsidenten ist das Ministerkabinett beauftragt, innerhalb von neun Monaten Entwürfe der Strategie und des Staatsprogramms auszuarbeiten und dem Präsidenten vorzulegen. Das Kabinett ist außerdem beauftragt, das Volumen und die Quellen der für die Umsetzung der in diesen Entwürfen skizzierten Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel vorzuschlagen.
Die Verordnung sieht vor, dass die neue Strategie alle für den Zeitraum 2027–2030 geplanten staatlichen Programme, Strategien, nationalen Aktionspläne, Konzepte und ähnliche Dokumente integrieren muss. Sie betont zudem die Bedeutung einer effektiven Zusammenarbeit mit führenden internationalen Organisationen und spezialisierten Beratungsunternehmen und fordert die Einbindung relevanter staatlicher Institutionen, wissenschaftlicher Einrichtungen, Experten und zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Entwicklungsprozess.
Darüber hinaus wird das Ministerkabinett angewiesen, alle weiteren Angelegenheiten zu regeln, die sich aus der Ausführung dieser Anordnung ergeben.
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