Dem widersprach nun das Oberlandesgericht. Der dritte Strafsenat halte nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der acht Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz für wahrscheinlich. Gegen die Salafisten im Alter zwischen 24 und 35 Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sechs der acht Angeklagten sollen am Abend des 3. September 2014 als selbst ernannte Sittenwächter in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal gezogen sein. Sie forderten Passanten auf, auf Alkohol und Glücksspiele zu verzichten.
"Einschüchternd militante Wirkung"
Laut Oberlandesgericht haben die Angeklagten durch die Westen ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia zum Ausdruck gebracht und durch den Zusatz "Police" auch ihren Willen zur Durchsetzung bekundet. Wegen der Ähnlichkeit des Auftritts zu einer aus islamisch geprägten Ländern bekannten "Religionspolizei" könnten die Angeklagten einschüchternd militant gewirkt haben.
Laut Oberlandesgericht muss die Hauptverhandlung nun vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal durchgeführt werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Senats bestehen nicht. Bei einer Verurteilung müssten die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren rechnen.
Lau, der als ein führender Kopf der Islamistenszene in Deutschland gilt, soll seinerzeit in Wuppertal betont haben, dass das Auftreten der "Scharia-Polizei" "wie das Ordnungsamt oder die Polizei" wahrgenommen werden solle. Lau sitzt seit Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Die Generalbundesanwaltschaft hat im April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen ihn erhoben, weil er eine IS-nahe Miliz in Syrien unterstützt haben soll.
Quelle : welt.de
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