“Es ist nicht Aufgabe der nationalen Parlamente, über die Geschichte zu urteilen”, sagte der türkische Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, der “Rheinischen Post”.
“Genozid” sei ein durch die Genfer Konvention definierter Rechtsbegriff, über den nur ein internationales Gericht entscheiden könne, betonte Karslioglu. Bei Politikern sei nicht auszuschließen, “dass sie mit politischen oder religiösen Motiven handeln”, erklärte der Botschafter.
Es sei “fragwürdig, wie der Bundestag mit einer Entschließung, in der diese Ereignisse als ,Völkermord’ bezeichnet werden, zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien beitragen” könne, sagte Karslioglu.
Vielmehr sollten “zwei Völker dazu ermuntert werden, im Hinblick auf diesen tragischen Abschnitt der Geschichte zusammenzuarbeiten”. Er verwies auf Ankaras Vorschlag einer gemeinsamen Historikerkommission.
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