Nach Inkrafttreten der Vereinbarung ist das aserbaidschanische Landwirtschaftsministerium für die Umsetzung der Bestimmungen verantwortlich. Das aserbaidschanische Außenministerium wird die Regierung Kuwaits über den Abschluss aller erforderlichen Verfahren für die Aktivierung der Vereinbarung informieren.
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