Laut der Pressestelle des Gerichts bleibt der Haftbefehl gegen Safarov bis zum 19. Juli 2025 in Kraft.
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Das Leninsky-Bezirksgericht in Jekaterinburg hat dem Untersuchungsantrag stattgegeben und eine Haftstrafe gegen Kamal Safarov, den siebten Angeklagten im Fall der aserbaidschanischen Diaspora, verhängt, berichtet AzVision.az.
Laut der Pressestelle des Gerichts bleibt der Haftbefehl gegen Safarov bis zum 19. Juli 2025 in Kraft.
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