Der Grund für die Ablehnung liegt in der fehlenden Begründung für das Amtsenthebungsverfahren gegen Macron, das von der linken Partei „Frankreich im Aufruhr“ eingeleitet wurde und die Unterschriften von 104 Abgeordneten gesammelt hat.
Die vorzeitige Beendigung der Macht des französischen Präsidenten im Falle seiner Pflichtverletzung ist in Artikel 68 der Verfassung vorgesehen. Die Initiatoren des Amtsenthebungsverfahrens müssen zunächst die Unterschriften von 58 Abgeordneten sammeln.
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